BISS Talents bekennt sich zu einer fairen, transparenten und ethisch verantwortungsvollen Anwerbung und Vermittlung internationaler Pflegefachpersonen. Auf dieser Seite veröffentlichen wir unsere Grundsatzerklärung, unser Beschwerdeverfahren, eine Übersicht über den Vermittlungsprozess sowie die offizielle Informationsbroschüre für Pflegefachpersonen – im Sinne des staatlichen Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.
Hinweis zum Status: BISS Talents orientiert sich in seiner täglichen Anwerbe- und Vermittlungspraxis eigenständig an den Kriterien des RAL-Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Eine Zertifizierung durch die Gütegemeinschaft „Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V.“ haben wir bislang nicht beantragt und stehen hierzu auch noch nicht mit der Gütegemeinschaft in Kontakt. Nach den geltenden Vergabebedingungen ist eine Antragstellung erst nach einer Mindestanzahl dokumentierter Vermittlungen möglich. Wir arbeiten darauf hin, diese Voraussetzungen zu erfüllen, und streben eine Zertifizierung zu einem späteren Zeitpunkt an.
Die BISS Talents UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „BISS Talents“) ist ein international tätiges Personalvermittlungsunternehmen für das deutsche Gesundheits- und Pflegewesen. Wir gewinnen, qualifizieren und vermitteln Pflegefachpersonen aus Drittstaaten – mit einem besonderen Schwerpunkt auf Tunesien – an Einrichtungen in Deutschland.
Mit der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland ist eine besondere Verantwortung gegenüber den Menschen verbunden, die ihr Herkunftsland verlassen, um in Deutschland zu arbeiten. Wir bekennen uns ausdrücklich zu einer fairen, transparenten und ethisch verantwortungsvollen Anwerbe- und Vermittlungspraxis im Sinne des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit.
Diese Grundsatzerklärung gilt für unser gesamtes Unternehmen sowie für unsere vollständige Dienstleistungskette. Wir geben die hier festgehaltenen Selbstverpflichtungen an alle in- und ausländischen Geschäftspartner:innen, Kooperationspartner:innen und Unterauftragnehmenden weiter, die in unserem Auftrag an der Anwerbung, Qualifizierung oder Vermittlung mitwirken.
Wir verpflichten uns zu einer fairen und ethischen Anwerbe- und Vermittlungspraxis entsprechend den sechs Leitprinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“:
Verträge, Vermittlungsbedingungen, AGB und alle relevanten Informationen halten wir schriftlich fest und stellen sie rechtzeitig und verständlich zur Verfügung.
Wir halten das Employer-Pays-Prinzip ein. Der Pflegefachperson entstehen für die Vermittlung keine Kosten.
Das unternehmerische Risiko der Auslandsanwerbung tragen wir und die Arbeitgebenden – nicht die Pflegefachperson.
Ablauf, Leistungen, Ansprechpersonen und mögliche Kosten legen wir von Beginn an offen.
Wir klären Erwartungen frühzeitig und fördern eine nachhaltige Integration am Arbeitsplatz und im gesellschaftlichen Umfeld.
Wir sind uns der mit der Auslandsanwerbung verbundenen Gesamtverantwortung gegenüber den Pflegefachpersonen bewusst.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung des „WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel“. Insbesondere werben wir keine Pflegefachpersonen in Ländern an, die auf der jeweils aktuell geltenden „WHO Health Workforce Support and Safeguards List“ aufgeführt sind.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der internationalen Menschenrechts- und Arbeitsstandards, insbesondere:
Von der Pflegefachperson erheben wir weder direkt noch indirekt Vermittlungskosten noch Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen. Die im Rahmen der Rekrutierung anfallenden Kosten tragen gemäß dem Bestellerprinzip die Arbeitgebenden bzw. – soweit erforderlich – wir in Vorleistung.
Diese Verpflichtung gilt für unsere gesamte Dienstleistungskette. Sind der Pflegefachperson bereits vor Beginn der Vermittlung Kosten für den Spracherwerb entstanden, erstatten wir diese im Rahmen der Vorgaben des Anforderungskatalogs.
Wir verpflichten uns,
Wir sind für unsere eigene Anwerbe- und Vermittlungspraxis sowie für das Handeln aller Geschäftspartner:innen verantwortlich, die in unserem Auftrag oder Namen tätig werden. Wir geben die Anforderungen dieser Grundsatzerklärung und des Gütesiegels vertraglich an jedes Glied unserer Dienstleistungskette weiter und behalten uns ein Prüf- sowie ein Kündigungsrecht für den Fall ihrer Nichteinhaltung vor.
Verstößt eine:r unserer Geschäftspartner:innen gegen das Employer-Pays-Prinzip, erstatten wir der betroffenen Pflegefachperson sämtliche hierunter geleisteten Zahlungen.
Wir unterhalten ein internes, frei zugängliches Beschwerdeverfahren. Pflegefachpersonen und weitere Beteiligte können sich jederzeit an uns wenden; Beschwerden werden vertraulich und zeitnah bearbeitet. Die Einzelheiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Diese Grundsatzerklärung wird öffentlich und adressatengerecht kommuniziert. Sie wird Pflegefachpersonen in einer für sie verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt. Wir überprüfen sie regelmäßig und passen sie bei Bedarf an geänderte gesetzliche oder fachliche Vorgaben an.
Daniel Lorenzen · Geschäftsführer
für die BISS Talents UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Juni 2026
Diese Übersicht zeigt den voraussichtlichen Ablauf des Vermittlungs- und Anerkennungsprozesses für Pflegefachpersonen. Der gesamte Prozess ist für Pflegefachpersonen kostenlos (Employer-Pays-Prinzip).
Die Pflegefachperson erhält die KDA-Informationsbroschüre und eine Erstberatung; wir klären gemeinsam Voraussetzungen und Erwartungen.
Erfassung der Qualifikationen und Dokumente sowie gemeinsame Prüfung auf Vollständigkeit.
Deutschkurse bis zum erforderlichen Niveau. Die hierfür anfallenden Kosten trägt nicht die Pflegefachperson.
Einleitung des Anerkennungsverfahrens nach dem Pflegeberufegesetz; ggf. Erstellung eines Defizitbescheids.
Vorstellung passender Arbeitgeber. Jedes Arbeitsplatzangebot kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Kennenlernen mit dem zukünftigen Arbeitgeber – virtuell oder in Präsenz – vor Abschluss des Arbeitsvertrages.
Abschluss des Arbeitsvertrages; vollständige Information mindestens 7 Tage zuvor (§ 299 SGB III).
Unterstützung bei Visum und Einreise nach dem jeweils einschlägigen Verfahren.
Begleitung beim Ankommen, bei der Anpassungsmaßnahme oder Kenntnisprüfung sowie bei der betrieblichen und sozialen Integration.
Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ / „Pflegefachmann“.
Die offizielle Informationsbroschüre „Informationen zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland“ des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) steht kostenlos in folgenden Sprachen zur Verfügung. Sie informiert umfassend über Leben und Arbeiten in Deutschland als international angeworbene Pflegefachperson.
Quelle: Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) / Gütegemeinschaft „Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V.“
Als Teil unserer Verantwortung entlang der gesamten Dienstleistungskette und in Umsetzung unserer Grundsatzerklärung sowie des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ unterhalten wir ein internes, frei zugängliches Beschwerdeverfahren. Es gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, Hinweise und Beschwerden vorzubringen, und uns die Möglichkeit, Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen.
Das Verfahren gilt für Beschwerden, die sich auf unsere Anwerbe- und Vermittlungspraxis, das Verhalten unserer Mitarbeitenden oder unserer Geschäftspartner:innen sowie auf mögliche Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung oder die Kriterien des Gütesiegels beziehen.
Beschwerden können jederzeit, formlos und in einer für die beschwerdeführende Person verständlichen Sprache (Deutsch, Französisch oder Arabisch) eingereicht werden. Beschwerden können auch anonym eingereicht werden; eine anonyme Beschwerde wird im Rahmen des Möglichen ebenso bearbeitet wie eine offene Beschwerde.
Sonia Lorenzen · Mitgründerin & Internationale Partnerschaften (Beschwerdebeauftragte)
Vertretung: Sven Jansen · Mitgründer & Digital Operations
Die Beschwerdestelle nimmt Beschwerden unabhängig und vertraulich entgegen. Ist von einer Beschwerde die benannte Ansprechperson selbst betroffen, übernimmt die Vertretung die Bearbeitung.
Der Bearbeitungszeitraum beträgt maximal drei Wochen ab Eingang der Beschwerde. Ist eine abschließende Bearbeitung innerhalb dieser Frist ausnahmsweise nicht möglich, informieren wir die beschwerdeführende Person über den Zwischenstand und die voraussichtliche weitere Dauer.
Wir behandeln jede Beschwerde und die Identität der beschwerdeführenden Person streng vertraulich. In Anlehnung an die Grundsätze des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gilt:
Wir dokumentieren eingehende Beschwerden, deren Bearbeitung und das Ergebnis. Die Aufbewahrung erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben und nur so lange, wie es für die Bearbeitung und den Nachweis erforderlich ist.
Unabhängig von diesem internen Verfahren steht es den Beteiligten frei, sich an unabhängige, öffentlich geförderte Beratungs- und Anlaufstellen zu wenden, etwa zu den Themen Migration und Integration, Arbeitsrecht oder Diskriminierung. Informationen zum Gütesiegel und zur Gütegemeinschaft sind unter www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de abrufbar.
Dieses Beschwerdeverfahren ist öffentlich und frei zugänglich und wird Pflegefachpersonen in einer für sie verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt. Wir weisen Pflegefachpersonen im Vermittlungsprozess ausdrücklich auf das Bestehen dieses Verfahrens hin. Wir überprüfen das Verfahren regelmäßig und passen es bei Bedarf an.
Daniel Lorenzen · Geschäftsführer
für die BISS Talents UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Juni 2026